Project Gutenberg's ber allgemeine Landesbewaffnung, by Moritz von Prittwitz

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Title: ber allgemeine Landesbewaffnung
       insbesondere in Beziehung auf Wrttemberg

Author: Moritz von Prittwitz

Release Date: February 21, 2010 [EBook #31337]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

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                                 ber
                              allgemeine
                           Landesbewaffnung,

                            insbesondere in
                      Beziehung auf Wrttemberg,

                                  von

                         Moritz v. Prittwitz,

          Oberstlieutenant im K. preuischen Ingenieur-Corps
      und K. wrttembergischer Baudirektor der Bundesfestung Ulm.


                              Ulm. 1848.

        Geislingen, gedruckt in der M. Ils'schen Buchdruckerei.

      In Commission in der Stettin'schen Sortiments-Buchhandlung
                                in Ulm.




Dieser Aufsatz wurde bereits vor mehreren Jahren geschrieben. Die
Cottasche Vierteljahrschrift wollte ihn nur mit mehreren Vernderungen
aufnehmen. So blieb er bis zum Herbste 1847 liegen, wo er in der
vorliegenden Form mehreren hochstehenden Personen vorgelegt wurde. Ein
unvernderter Abdruck desselben in jetziger Zeit drfte vielleicht durch
die neuesten Ereignisse und die dadurch herbeigefhrten Debatten ber
denselben Gegenstand gerechtfertigt sein.

Ulm im August 1848.




Bei der jetzt in mehreren deutschen Staaten zur Sprache gekommenen
Frage, in wie weit das Preuische Militairsystem angemessen in denselben
Anwendung finden knne, wird es vielleicht zeitgem seyn, mit einigen
Worten auf das Wesentliche dieses Systems aufmerksam zu machen, indem
darber noch mancherlei irrige Meinungen herrschen, auch oft
unwesentliche Theile desselben fr wesentliche angesehen werden.

Man mu darin nemlich zwei ganz von einander verschiedene und ganz
unabhngige Grundzge sondern:

a) _die allgemeine und persnliche Militairpflicht_ fr alle Klassen der
Unterthanen des preuischen Staats (mit alleiniger Ausnahme der
Standesherrn und Mennoniten) der zu Folge Niemand sich durch einen
Remplaant oder Einsteher ersetzen lassen kann, und

b) _das Landwehrsystem_, nach welchem die Mannschaften, welche bei der
Linie ausgedient haben, noch eine Zeitlang zum Landwehr-Dienst _in
eigenen Landwehrregimentern_ verpflichtet sind.

Von diesen beiden Einrichtungen ist die erste eine _wesentliche_,
whrend das Landwehrsystem mehr auf einer bloen Form beruht, ein
Umstand, der sehr hufig verkannt wird.

Es mu hier als bekannt vorausgesetzt werden, und bedarf keiner weiteren
Geschichtserzhlung, wie in Preuen, in Folge des Tilsiter-Friedens,
unter dem Namen, _Krmper_, eine Menge Leute ausexerzirt, in ihre
Heimath zurckgeschickt, durch neue ersetzt, und somit ohne Vermehrung
des stehenden Heeres, die Bildung der aus diesen Krmpern im Jahre 1813
neu errichteten Reserveregimenter vorbereitet, und als deren Zahl sich
noch als unzureichend zeigte, eine Anzahl Landwehrregimenter aus
gnzlich rohen und unexerzirten Mannschaften gebildet wurde, die
manchmal in's Gefecht kamen, ohne vorher je zur bung einen scharfen
Schu gethan zu haben. Es gengt, hier zu erwhnen, da durch die
Gesetze vom 17. Juli 1813, -- 3. Septbr. 1814 und 21. Novbr. 1815 die
Verpflichtung jedes Preuischen Unterthanen ausgesprochen wurde,
persnlich und ohne Stellvertretung drei oder 1 Jahr in's stehende Heer
einzutreten; dann 2 Jahre als Kriegsreservist oder Beurlaubter jederzeit
zum Wiedereintritt bereit zu seyn; demnchst whrend mehrerer Jahre in
der Landwehr zu dienen, die jedoch im Frieden jhrlich nur 2 Wochen in
greren Abtheilungen und ausserdem an mehreren Sonntagen des Jahres in
kleineren Abtheilungen zusammentritt; endlich im Fall des Kriegs vom 33.
bis 39. Jahre in die Landwehr 2ten Aufgebots, und demnchst sogar
nthigenfalls auch im Landsturm zur Vertheidigung des Vaterlandes
mitzuwirken. Von dieser Verpflichtung entbindet nur krperliche
Untchtigkeit. Ausserdem finden noch einige Erleichterungen statt, von
denen folgende die wichtigsten sind:

Wer sich freiwillig zum Dienst meldet, kann sich selbst die
Waffengattung und den Truppentheil whlen. Ausserdem knnen Freiwillige,
durch Dienstleistung whrend eines Jahres, ihrer Dienstpflicht im
stehenden Heere gengen, wenn sie einen bestimmten hhern Bildungsgrad
nachweisen (namentlich also Studirende) und sich selbst equipiren und
verpflegen.

Da ausserdem eine grere Zahl von dienstfhigen jungen Leuten vorhanden
ist, als eingestellt werden knnen: so finden auf besondere Verwendung
der Lokalbehrden, in dringenden Fllen, einzelne Zurckstellungen
statt, und unter den brigen entscheidet das Loos. _Die Stellung eines
Ersatzmannes ist aber unter keinen Umstnden zulig._

Um jedoch die wegen berzahl nicht in der Linie anzustellenden
Mannschaften wenigstens einigermaen auszubilden, bestand eine Zeitlang
die Einrichtung, da dieselben nur 6 Wochen bei den Fahnen blieben und
dann zur Landwehr bertraten. Spter ist jedoch hierin dadurch eine
Abnderung getroffen worden, da die wirkliche Dienstzeit bei der
Infanterie auf 2 bis 1 Jahr verkrzt wurde, wodurch es nunmehr mglich
ist, viel mehr Mannschaften auszubilden. Dem ungeachtet werden von etwa
90,000 Mann dienstfhigen jungen Leuten jhrlich nur etwa 35,000
eingestellt und die brigen sind frei vom Linien- und Landwehrdienst und
sollen im Kriege als Rekruten in die Ersatzbataillone eintreten.[1]
Hiernach verdient das Preuische Landwehrsystem eigentlich den Namen
Volksbewaffnung nur darum, weil die Verpflichtung zum Kriegsdienst
allgemein ist und nicht auf einen anderen bertragen werden kann. Diese
Verpflichtung wird aber jetzt schon so gern getragen, namentlich von den
jungen Leuten aus den gebildeten Klassen, da diese meist vorziehen,
freiwillig sich einen Truppentheil zu whlen, als den Versuch zu machen,
sich durch das Loos vom Militair-Dienst befreit zu sehen.

  [1] Vrgl. ausfhrlicher hierber die neueste Denkschrift des
  General v. _Mffling_: Die Vermehrung der Wehrhaftigkeit des
  Volks betreffend.

Das Vorstehende ergiebt, da in Preuen die Linienregimenter eigentlich
nur die Schule sind, durch welche die Militairpflichtigen durchgehen, um
demnchst in die Landwehr, als dem eigentlichen Kern der Armee
einzutreten, und da mithin die jetzige preuische Landwehr von der
Landwehr des Jahres 1813 ganz verschieden ist.

Als zuerst durch die vorgedachten Gesetze die Dienstzeit im stehenden
Heere auf 3 Jahre festgesetzt wurde, fand dies vielen Widerspruch. Eine
Menge, namentlich der ltern Militairs, an die frhere lange Dienstzeit
gewhnt, erklrten es fr unmglich, in so kurzer Zeit einen tchtigen
Soldaten auszubilden. Mit Recht wurde ihnen entgegnet, da die
preuischen Reserveregimenter und Landwehren vom Jahre 1813, bei Weitem
nicht einmal eine so lange Vorbildung erhalten hatten; ferner da in
allen Kriegen der neuern Zeit die nachgesandten Ersatzmannschaften wohl
niemals so lange vorher ausgebildet waren, vielmehr diese Kriege
grtentheils mit Soldaten gefhrt wurden, die, als sie zum erstenmal
in's Feuer kamen, in der Regel nur erst nothdrftig ausgebildete
Rekruten waren; endlich da der Friedensdienst niemals einen
kriegserfahrenen Soldaten bilde, mge er auch noch so lange dauern. Auch
hat seitdem dies Vorurtheil viele von seinen Anhngern verloren; selbst
in der russischen und streichischen Armee fngt man an, davon
zurckzukommen; in der Preuischen hat, wie erwhnt, seitdem die
Dienstzeit bei der Infanterie bereits eine weitere Ermigung erfahren,
und in der Wrttembergischen Armee besteht schon seit lngerer Zeit die
Einrichtung, da die Rekruten, die nicht Schtzen werden sollen, nachdem
sie 6 Monate bei den Fahnen gewesen sind, wieder entlassen und dann nur
noch wieder auf kurzen Zeitraum einberufen werden, so da die wirkliche
Dienstzeit derselben, auf 10-12 Monat anzunehmen ist. Indessen wird
berall die Nothwendigkeit anerkannt, bei einer solchen kurzen
Dienstzeit der Mehrzahl, einen Stamm oder Cadre von lnger gedienten
Soldaten bei den Fahnen zu behalten, zu denen namentlich auch die
Unteroffiziere zu rechnen sind. In der preuischen Armee hat man dies
dadurch zu erreichen gesucht, da diejenigen, welche auf eine weitere
Dienstzeit im stehenden Heere freiwillig eine Kapitulation eingehen,
eine Zulage erhalten, und ausserdem alle Unterbeamtenstellen im Lande,
ebenso die Gensdarmerie- und Grenzaufseherposten _nur_ mit solchen
Capitulanten und Unteroffizieren besetzt werden. In den rmern Provinzen
des Preuischen Staats gengt diese Maasregel; ja es giebt Regimenter,
wo die Zahl der Kapitulanten hat beschrnkt werden mssen, um nicht den
Zweck: mglichst viel Mannschaften fr die Landwehr auszubilden, zu
verfehlen; in anderen Provinzen dagegen ist der Mangel an Kapitulanten
sowohl, als an Unteroffizieren sehr fhlbar.

Auch geht die Meinung mancher ausgezeichneten Militairs dahin,
(namentlich ist darber von einem erlauchten General, Frst W.
_Radziwill_, ein interessantes Memoir bearbeitet und den hchsten
Stellen vorgelegt worden): da die Zahl dieser Stammmannschaften noch
berhaupt zu gering sey; da sie verstrkt werden msse, und da
dagegen, um die Kosten nicht zu vermehren, die _gewhnliche_ Dienstzeit
in der Linie vermindert werden knne, was noch ausserdem den Vortheil
htte, da desto mehr Mannschaften fr die Landwehr ausgebildet werden
wrden, und desto weniger vom Militairdienst im Frieden befreit blieben.
Es ist nicht zu lugnen, da in dieser Beziehung das preuische
Militairsystem noch einer groen Verbesserung bedarf, da es trotz seiner
bedeutenden Kosten, wie wir oben schon gesehen haben, noch so
unvollstndig die Idee einer allgemeinen Volksbewaffnung realisirt. Es
scheint, da dies am Einfachsten geschehen knnte:

1) Wenn die Bedingungen, unter denen jetzt der Eintritt als 1jhriger
Freiwilliger gestattet ist, bedeutend erweitert wrden, um auf diese
Weise eine viel grere Zahl der Wohlhabenderen, ohne Kosten fr den
Staatsschatz auszubilden. Auch ist bereits wirklich in diesem Sinne von
den preuischen Provinzialstnden ein Antrag gemacht worden.

2) Wenn die Handhabung der Waffen zu einem Gegenstand des
Schulunterrichts und der Jugendbildung gemacht wrde, wie es bereits in
den Militairschulen geschieht, indem dadurch die Mglichkeit gegeben
wre, die Dienstzeit in der Linie bedeutend abzukrzen, ohne die
militairische Ausbildung zu beeintrchtigen. Dieser Punkt wird weiter
unten noch einmal berhrt werden.

In anderen Armeen, namentlich in der Wrttembergischen, wird der Stamm
von Leuten mit lngerer Dienstzeit dadurch gebildet, da der
intelligentere Theil der eingezogenen Mannschaften lnger (und zwar in
Wrttemberg etwa 1 Jahre als Schtzen) bei den Fahnen bleiben mu, und
da als Remplaants, Ersatzmnner oder Einsteher fr diejenigen, welche
ihre Dienstpflicht nicht selbst ableisten wollen, so viel als mglich
nur solche Leute angenommen werden, welche bereits frher ihrer
Dienstpflicht gengt haben und als Soldaten ausgebildet sind. Und da
hier die Unteroffiziere bei Weitem nicht so sehr, wie im Preuischen,
durch die Aussicht auf Civilanstellung zum Weiterdienen als
Unteroffiziere vermocht werden: so giebt nur die Gelegenheit, als
Einsteher von neuem gegen ein kleines Kapital fr einen anderen
einzutreten, Veranlassung, da viele Unteroffiziere als Einsteher
fortdienen, wodurch allein es mglich wird, eine gengende Zahl von
Unteroffizieren mit lngerer Dienstzeit zu erhalten. Dieser Umstand
wird in Wrttemberg vorzugsweise als Rechtfertigungsgrund fr das
Einstehersystem angegeben.

Allein, man sieht sogleich, da dies nur eine einfache Geldfrage ist:
denn wenn man den Capitulanten eine Zulage und andere Vortheile
zuwendete, wie in Preuen (da in Wrttemberg erst nach einer 20jhrigen
Dienstzeit eine tgliche Zulage von 4 kr. gewhrt wird), warum sollte
man denn nicht auch eine gengende Zahl von Unteroffizieren erhalten?
und dies wrde um so mehr der Fall seyn, wenn nach Beseitigung jedes
Remplaements, auch die Gebildeteren und Reicheren bei den Fahnen
eintreten mten, und dadurch nicht blos eine grere Zahl von zu
Unteroffizieren Qualifizirten vorhanden wre, sondern auch fr diese
keine solche Veranlassung mehr vorlge, sich dem Dienst zu entziehen,
wie jetzt, wo jeder wohlhabende Kaufmannssohn, jeder Sohn eines hheren
Beamten, ja jeder wohlhabende Brgers- und Bauernsohn, es fr
unanstndig hlt, persnlich zu dienen, diese Last vielmehr durch den
fr ihn vielleicht unbedeutenden Aufwand von einigen hundert Gulden los
zu werden sich beeilt; ja, wo _frmliche Assekuranzen bestehen, um sich
gegen das Unglck des Soldatenwerdens, wie gegen eine Landes-Calamitt,
durch Geldbeitrge zu schtzen!_

Welchen nachtheiligen Einflu dieses Einsteher-System auf den Geist der
Armee, auf die Stellung derselben, dem ganzen Volke gegenber, und auf
die Achtung, welche jene bei diesem geniet, haben mu, ist einleuchtend
und wird namentlich _dem_ in einer Menge kleiner Zge fhlbar, der
Gelegenheit hat, im Detail die Dienstverhltnisse in zwei Armeen kennen
zu lernen, von denen die eine das Remplaement gestattet, die andere
nicht.

Das preuische Militair ist in dieser Beziehung im entschiedenen
Vortheil gegen alle andere Armeen. Whrend in der preuischen Armee es
dem aus den niederen Stnden hervorgegangenen Soldaten ein erhebendes
Gefhl ist, in Reihe und Glied dem Reichsten und Vornehmsten gleich zu
stehen, und dies ihn nothwendig stolz auf seinen Stand macht; whrend
dort in Folge dessen die berzeugung von der Nothwendigkeit der
allgemeinen Militairverpflichtung so sehr alle Klassen durchdrungen hat,
da jetzt schon die hhern Stnde eine Ehre dareinsetzen, Soldat zu
seyn, und eine Stelle in der bewaffneten Macht zu bekleiden, und dadurch
zugleich den Vortheil zu genieen, den wirklichen Soldaten gegenber
einen militrischen Rang zu haben, und als Landwehroffiziere die Rechte
und Annehmlichkeiten des Offizierstandes zu theilen: -- nimmt dagegen
diejenige Armee, wo Ersatzmnner zulig sind, unvermeidlich mehr oder
weniger den Charakter einer geworbenen Armee an; alle Gebildeten, alle
Wohlhabenden ziehen sich von derselben zurck; es ist keine Ehre,
sondern _nur_ eine Last, eine Calamitt, Soldat werden zu mssen; der
militrische Geist dringt nicht in die Massen der Bevlkerung ein; jeder
Spiebrger, der einen Ersatzmann stellen kann, hlt sich fr besser,
als den Soldaten, und htet sich wohl, sein Muttershnchen in einen
Stand eintreten zu lassen, den er nur als ein nothwendiges bel ansieht,
oder sucht durch alle Mittel und Verwendungen seinen Sohn dem
Militair-Dienst zu entziehen, und wenn dies nicht gelingt, ihm
wenigstens bald Urlaub auszuwirken, und allgemein spricht sich bei jeder
Veranlassung diese Antipathie oder wenigstens der Gegensatz zwischen
Armee und Brgerstand aus, so da auch das geachtetste und tapferste
Offizierscorps immer mehr oder weniger mit, unter dieser ungnstigen
Stellung der Armee zur Nation leiden mu!

Es wre wahrlich nicht schwer, schon aus den Kammerverhandlungen der
meisten deutschen Staaten und namentlich auch den wrttembergischen
Kammerverhandlungen, Belege genug fr die vorstehenden Behauptungen
aufzufinden, whrend auf dem letzten preuischen Landtage auch nicht
eine Stimme gegen das Militair-Budget aufgetreten ist, die Armee
vielmehr eine Menge eifriger Vertheidiger auf demselben gefunden hat.

Noch mehr wird und mu aber diese Verschiedenheit bei ausbrechendem
Kriege hervortreten; denn whrend in diesem Fall, bei einer Armee, wo
das Remplaement statt findet, die reicheren und intelligenteren Klassen
der Gesellschaft sich nach Mglichkeit dem Dienste zu entziehen suchen,
oder, wenn sie dennoch dazu gezwungen werden, dann eine sehr traurige
Stelle darin spielen, stellt sich in Preuen bei ausbrechendem Kriege,
sogleich der ganze begterte, einflureiche und intelligente Theil der
Nation an die Spitze der Armee, und es kann deshalb mit Gewiheit
vorausgesetzt werden, da, sollte Preuen noch jemals in den Fall
kommen, seine Nationalkraft gegen einen auswrtigen Feind zu entwickeln,
dies auf eine noch viel glnzendere Weise als im Jahre 1813 geschehen
werde, wo Alles improvisirt werden mute, whrend jetzt Alles dazu
vorbereitet und vollstndig organisirt ist, und whrend jetzt namentlich
die Landwehr aus lauter ausgewachsenen und ausgebildeten Soldaten
besteht, so da sie jetzt unstreitig als der Kern der Armee anzusehen
ist. Was man auch auf Rechnung des Rausches der Begeisterung im Jahre
1813 schreiben mge -- abgesehen davon, da diese Begeisterung auch in
einem anderen Falle der Art nicht ausbleiben wrde, wofr die
ungeschwchte Lebhaftigkeit brgt, mit welcher noch alle Jahre die
Erinnerung an die Zeit von 1813-1815 erneut wird: -- so ist der
militairische Geist bereits jetzt in Preuen so allgemein in die ganze
Nation, trotz aller provinciellen Verschiedenheiten, von der Saar bis
zum Pregel, von der Ostsee bis zu den Karpathen eingedrungen, da ein
anderes Militairsystem als das jetzige in diesem Staat gar nicht mehr
mglich und denkbar ist, und da sogar Verbesserungen desselben, die
wohl mglich und auch in Vorschlag gekommen, ja ohne Zweifel, wie oben
bereits angedeutet wurde, sehr wnschenswerth und dringend sind, berall
mit der grten Ungunst ausgenommen werden, wie dies namentlich auch
wirklich schon jedesmal geschehen ist, wo von einer vernderten
Organisation der Landwehr die Rede war.

Und dies fhrt uns unmittelbar auf den zweiten Punkt, nemlich auf eine
Prfung des Wesentlichen in dem Preuischen _Landwehrsystem_.

Die Entstehung der preuischen Landwehr ist schon oben kurz angedeutet
worden. Es ist aber schon oft zur Sprache gekommen, ob eine andere
Organisation derselben, namentlich eine engere Verschmelzung mit der
Linie, so da die Landwehrmnner, die Kriegsaugmentation oder Reserve
der Letztern bildeten, nicht angemessener und wohlfeiler wre. Es ist
hier nicht der Ort, die Grnde dafr und dagegen zu entwickeln, um so
mehr, da hierbei sehr Vieles auf individuelle Ansichten ankommen mchte:
so viel ist aber gewi, da die Idee der allgemeinen Volksbewaffnung,
wie sie dem preuischen Militairsystem zu Grunde liegt, sehr wohl
verwirklicht werden kann, ohne gerade das preuische Landwehrsystem
nachzuahmen, welches gewi noch gar mancher Verbesserungen fhig ist; --
und da es hiernach eine Thorheit wre, bei einer Armee, deren
Einrichtung sich mehr fr eine andere Form der Volksbewaffnung eignet,
gerade jenes System annehmen zu wollen, in so ferne nur die
Hauptgrundstze festgehalten werden:

a) da jeder persnlich zum Kriegsdienst verpflichtet ist, ohne einen
Ersatzmann stellen zu drfen;

b) da so viel junge Leute wie mglich in der Linie zum Waffendienst
ausgebildet werden;

c) da die ausgebildeten und aus der Linie entlassenen Mannschaften in
einem schon _vorher_ im Frieden _vollstndig_ organisirten
Militairverbande bleiben, da der Feind in den meisten Fllen nicht
hinreichende Zeit lassen wird, diesen Verband erst bei eintretender
Gefahr neu in's Leben zu rufen; und da

d) ebenso auch diese Kriegsreserve alle Jahre, oder alle 2 Jahre
wenigstens, eine kurze Zeit hindurch (14 Tage drften dazu vollkommen
gengen) in jenem frmlichen Militair-Verbande zusammen gestellt und in
den Waffen gebt werde.

Der von Mehreren aufgestellten Ansicht, im Falle der Noth werde sich
ebenso wie in Preuen 1813 die Landwehr von selbst bilden, und es seien
daher keine solche Opfer fr dieselbe whrend des Friedens nothwendig,
mu entschieden entgegen getreten werden. Htte Preuen schon 1813 seine
jetzige Landwehr gehabt, dann htte es nicht mehrere Monate zu seinen
Formationen gebraucht; der Feldzug konnte 3 Monate frher am Rhein,
statt an der Elbe erffnet und alle die Schlachten des Jahres 1813
durften nicht geschlagen werden, um nur erst bis an den Rhein
vorzudringen. Wer hieran noch zweifeln kann, lese und studiere die
Beitrge zur Geschichte des Jahres 1813 von einem hheren Offizier der
preuischen Armee! --

Alle Zwecke der Landwehr knnten z.B. in einer Armee, wie die
Wrttembergische, auf folgende einfache Weise ohne wesentliche
Mehrkosten erreicht werden, wenn (wie hier brigens nur ganz beilufig
und beispielsweise angedeutet wird) --

a) Die erste Dienstzeit fr den grten Theil der Mannschaft wie bisher
auf 6 Monate beschrnkt bliebe, und sie nur spter wieder auf kurze Zeit
einigemal einberufen wrde, um in der bung zu bleiben;

b) den jungen Leuten aus den wohlhabenderen Stnden gestattet wrde,
ihrer Dienstpflicht durch eine krzere Dienstzeit als Freiwillige bei
einem von ihnen selbst zu whlenden Truppentheile zu gengen, insofern
sie

  aa) sich selbst equipirten, besoldeten und verpflegten,

  bb) einen gewien Grad von hherer Schulbildung und

  cc) ebenso bereits eine gengende militairische Vorbildung (z.B.
      durch Privatunterricht im Exercitium) nachwiesen, wofr ihnen
      dann auch wie in Preuen vorzugsweie die Aussicht erffnet werden
      mte, zu Unteroffizieren oder Offizieren in der Kriegsreserve
      oder Landwehr befrdert zu werden.

c) Bei den jhrlichen oder zweijhrlichen bungen der Kriegsreserve, die
Linientruppen die Cadres bildeten, so da z.B. aus je 2 Compagnien oder
jeder Compagnie der Linie ein Kriegs-Bataillon gebildet oder die
Kopfzahl der Compagnien auf dem Friedensfu, fr den Kriegs- oder
bungsfu verdoppelt wrde.

d) Endlich die erforderliche Zahl der Offiziere fr die bungszeit durch
Beiziehung der Offiziere der Kriegsreserve oder Landwehr vervollstndigt
wrde, die dann auf ganz gleichem Fu mit den Linienoffizieren und mit
diesen untermischt, den Dienst thun mten (wie dies in Preuen
allgemein mit dem besten Erfolg bei den Landwehrbungen statt findet).

Auf diese Weise wrden die Wohlhabendern, die sich jetzt durch Stellung
eines Einstehers loskaufen, durch den unentgeldlichen Dienst als
Freiwillige dasselbe pekunire Opfer, nur unter einer andern Form
bringen, und dabei nicht dem Militairdienst entzogen werden; und bei
mglichster Begnstigung der Freiwilligen auf krzere Dienstzeit ist es
wohl denkbar, da auf diese Weise die Zahl derselben sich so mehrte, um
so viele Ersparnisse dadurch zu erlangen, da daraus, unter Beseitigung
des ganzen Einsteherwesens, eine gengende Zahl von altgedienten
Unteroffizieren durch Gewhrung hinreichender Zulagen gewonnen werden
knnte, indem denselben zugleich noch besondere Aussichten auf
Befrderungen im Civil, und in der Kriegsreserve oder Landwehr erffnet
werden mten.

Diese Unteroffiziere wrden wahrscheinlich besser seyn, als die jetzigen
Einsteher, die darin nichts weiter als einen Erwerbs-Zweig sehen, und
nicht einmal durch die Aussicht auf knftige Befrderung und Anstellung,
wie in Preuen, einen Sporn finden, sich ihres Standes besonders wrdig
zu zeigen, eben so wie auch selbst in Preuen die gewhnlichen
Capitulanten, welche nicht zu Unteroffizieren qualificirt sind,
keineswegs als derjenige Theil der Armee angesehen werden knnen, in
denen der beste militairische Geist herrscht. Was die Anstellung der
lnger (nemlich 12 Jahr) gedient habenden Unteroffiziere in Civilstellen
betrifft: so sind in Preuen alle Civilbehrden gern geneigt, die
Unterbeamtenstellen mit solchen Unteroffizieren zu besetzen, weil diese
Leute meist an eine viel strengere Ordnung gewhnt sind, als junge
Leute, die, wie in Wrttemberg, ihre Carriere blos als Schreiber
machen.

Was die Mglichkeit anbelangt, bei so kurzer Dienstzeit die Mannschaften
gengend auszubilden: so ist schon oben auf die geringe Vorbildung
hingewiesen worden, mit der bisher fast in allen greren Kriegen, die
nachrckenden Ersatzmannschaften zu der Armee gestoen sind, wie nicht
minder auch das Beispiel der Rmer hierbei geltend gemacht werden kann,
bei denen die Handhabung der Waffen ohnstreitig viel schwieriger war,
als bei uns, ohne da man etwas von Ausexerzieren und Exerzierzeit bei
den alten Schriftstellern fnde, ohnstreitig deswegen, weil die
Handhabung der Waffen schon einen integrirenden Theil der Volkserziehung
bildete, -- eine Einrichtung, die gewi auch in unsern europischen
Staaten zum groen Vortheil der Budgets der Kriegsministerien sich
realisiren liee, und noch realisiren wird, namentlich wenn, wie vorhin
angedeutet wurde, diejenigen Freiwilligen, welche _vollstndig_
ausexerziert eintrten, gewisse Vorzge genen. Denn sollte es eine so
sehr abentheuerliche Maasregel seyn, bei den ffentlichen Schulen, neben
oder statt der Turnanstalten, Exerzierschulen unter der Leitung alter
gedienter Unteroffiziere und Offiziere einzurichten, und so die
mnnliche Jugend schon so zeitig zum Waffendienst anzulernen, da der
Dienst in der Linie und die bungen bei der Kriegsreserve nur als
Vervollstndigung oder als Wiederholung dienten, um sie in der bung zu
erhalten und in grere Massen zusammenzustellen?

Bereits in einem Entwurfe vom Jahre 1808 spricht General von Scharnhorst
folgende Ansichten hierber aus (vrgl. Beiheft zum Militair Wochenblatt
pro Januar bis Oktober 1846.)

    Die bisherigen (militair.) Erziehungs-Institute werden immer
    nicht diesen Endzweck erfllen: sie sind nur fr einen Theil der
    Zglinge der stehenden Armee bestimmt, und ohnehin, wie sie
    jetzt sind, sehr schlecht.

    Aus diesen Grnden glaubt die Organisations-Kommission, da es
    von Nutzen sein mchte, wenn die Stadtschulen zugleich eine
    militairische Richtung erhielten, und gewissermassen eine
    Vorbereitungsschule fr den Unteroffizier und Offizier
    (insbesondere der Miliz) wrden, ohne da sie deswegen in ihrer
    jetzigen Bestimmung verlren.

    1) da in ihnen mehr reine Mathematik als bisher gelehrt wrde;

    2) da in jeder Schule eine vllig militairische Disciplin
    eingefhrt wrde, und da in den hheren Klassen der Geist
    dieser Disciplin und der militairischen Gesetze erklrt wrden.

    3) _da jede Schule ihren Exerziermeister htte und in den
    Erholungsstunden sich in dem Gebrauch der Waffen bte_; da jede
    Schule sich in Compagnien formirte, ihre Capitaine u.s.w.
    whlte und unter ihren Offizieren die Grundstze der
    Kriegsdisciplin im Kleinen ausben lernte;

    4) da jede Schule zur Erholung der Schler, gewisse
    Leibesbungen htte, welche auf den Krieg und die Abhrtung des
    Krpers Bezug haben, als Fechten, Schwimmen, Voltigiren
    u.s.w.

Der Minister von Stein hatte hierzu folgende Randbemerkungen gemacht:

    Man wird in allen Stadtschulen Anstalt treffen knnen, um
    Kenntni des Gebrauchs der Waffen und der Bewegung grerer
    Menschenmassen zu bewirken. Auch wird man mehr Gewohnheit zur
    Reinlichkeit, Ordnung und zum Gehorsam veranlassen knnen. Wegen
    Einfhrung gymnastischer bungen in den Schulen ist Vieles in
    Schnepfenthal geschehen und knnten sie allgemein gemacht
    werden.

Wenn man sieht, wie leicht in Cadetten- und Waisenhusern die Knaben die
Elemente des Exercitiums und des Militair-Dienstes lernen; so kann an
der leichten Ausfhrbarkeit einer solchen Maasregel nicht gezweifelt
werden. Auch ist die Ausfhrung dieser Idee in den Turnanstalten
vorbereitet, und in Stuttgart bestand bereits ein Verein von Vtern, die
ihre Buben in den Freistunden zum Zeitvertreib und als Spiel, zugleich
aber als krperliche bung und Erziehungsmittel in dem militairischen
Exercitium unterrichten lieen, eine Maasregel, die der allgemeinsten
Beachtung werth ist. Auch erheben sich immer mehr Stimmen dafr, solche
bungen als wesentlichen Bestandtheil in den Kreis der Jugendbildung
aufzunehmen, so da die Realisirung dieser Idee mit der Zeit bestimmt zu
erwarten ist. (Vrgl. z.B. Mnnich das Turnen und die Turnkunst; ferner
einen Aufsatz in der deutschen Vierteljahrsschrift 1843. IV.)

Wenn es hiernach erwiesen sein drfte, da sich die Idee der allgemeinen
Volksbewaffnung und der persnlichen Militairpflicht, auch in den
brigen deutschen Staaten auer Preuen, dem Wesen nach und
wahrscheinlich ohne erhebliche Erhhung des Militair-Budgets durchfhren
lasse; da dadurch der militairische Geist in diesen Staaten, so wie die
Stellung der Armeen merklich gewinnen mte; da hiernach jede
Regierung, die es mit ihrer Armee gut meint, und jeder Militair in
diesen Staaten wnschen mu, da diese Einrichtung in's Leben trete: so
ist endlich nicht zu verkennen, da die politischen Grnde, welche in
den kleinern deutschen Staaten fr die Einfhrung einer solchen
allgemeinen Landesbewaffnung sprechen, noch viel erheblicher sind, ja
diese Einrichtung dringend und unabweislich fordern, wenn diese Staaten
ihren Anspruch auf Unabhngigkeit und Selbststndigkeit behaupten
wollen, und da namentlich der kriegserfahrene und erlauchte Feldherr
auf Wrttembergs Throne kein schneres Blatt in seinen Lorbeerkranz
flechten knnte, als wenn er sich als Vorbild an die Spitze einer fr
die Vertheidigung von Sddeutschland so wichtigen Maasregel stellte.

Zweimal bereits (und es liegt der Erwhnung dieses geschichtlichen
Faktums gewi keine gehige Absicht zu Grunde) sind fast alle deutschen
Staaten zweiten Ranges, Baiern nicht ausgenommen, in der Nothwendigkeit
gewesen, der bermacht des eingedrungenen mchtigern Feindes sich
anzuschlieen, und nur zu ihrem eigenen Nachtheil versumten einige, den
gnstigsten Zeitpunkt dazu zu whlen. Diese Abhngigkeit von den
Ereignissen, diese politische Ohnmacht, der sie unterlagen, ist kein
Vorwurf fr sie, sondern eine nothwendige Folge ihrer Lage und ihrer
Gre. Am belsten von allen in Bezug hierauf befinden sich aber die
sdwestlichen deutschen Staaten des 8ten Armeekorps, die dem ersten Sto
des feindlichen Nachbars ausgesetzt sind, der ihn noch dazu um so
sicherer gerade gegen sie fhren wird, je mehr er darauf rechnen kann,
hier den geringsten Widerstand zu finden.

Nur zwei Mittel giebt es, diese Staaten mehr oder weniger dagegen zu
schtzen: die Anlage angemessener Befestigungen im sdlichen
Deutschland, und die ausgedehnteste Entwickelung ihrer militairischen
Nationalkraft!

Es leuchtet ein, da so lange noch ein badisches Bataillon in Rastatt,
ein Wrttembergisches in Ulm den Kampf gegen den Feind fortsetzt, die
Regierungen dieser Lnder noch faktisch bestehen, wre auch das ganze
brige Land vom Feinde berschwemmt, und dies ist ein sehr wichtiger
Umstand, da 2-3 Monate in dieser Beziehung sehr viel ausmachen. Wenn
daher auch die Anlage der gedachten Bundesfestungen diesen Lndern, und
namentlich die Befestigung von Ulm dem Lande Wrttemberg im Kriege
manchen Nachtheil zu bringen scheint: so trgt sie doch wesentlich zur
Sicherung der Selbststndigkeit dieser Staaten bei, und es ist nicht
unbillig, vorauszusetzen, da die Staaten des 8. Armeekorps auerdem
noch fr die Befestigung des oberen Schwarzwaldes verhltnismig aus
eigenen Mitteln so viel thun knnten, als Preuen fr die Sicherung des
Unter-Rheins durch Festungen gethan hat.

Aber es ist auch nicht zu verkennen, da diese Staaten der an sie in
ihrem eigenen Interesse zu machenden Anforderung, ihre Militairmacht
aufs uerste zu entwickeln, bisher nur sehr unvollstndig entsprochen
haben. Whrend das 8te deutsche Armeecorps die Avantgarde des sdlichen
Deutschlands bildet; whrend es daher vorzugsweise gegen den ersten Sto
von Westen gerstet sein mte (da Preuen und sterreich viel eher
einen ersten Echec aushalten knnen) finden wir hier in den
Stndeversammlungen mit wenigen Ausnahmen, eine entschiedene Tendenz,
die Last des Militairbudgets von sich zu wlzen, und der Reichere dankt
Gott, wenn er sich von der persnlichen Verpflichtung zur
Landesvertheidigung durch das Opfer von ein paar hundert Gulden
loskaufen, und die Erfllung dieser heiligen Pflicht einem armen Teufel
von Einsteher aufbrden kann! Und dabei nehmen in diesen Staaten, wie es
namentlich in Baden, bei Gelegenheit der Verhandlungen ber die
Befestigung von Rastatt geschehen ist, Staatsmnner, Publicisten und
Privaten keinen Anstand, den deutschen Gromchten und vorzugsweise
Preuen, den Vorwurf zu machen, da dieses sie im Kriege im Stich lassen
wolle und werde. Wie? Preuen[2] verwendet auf seinen Militair-Etat
verhltnismig doppelt so viel und stellt ohne die Landwehr 2ten
Aufgebots 1 mal so viel, und mit ihr 2 mal so viel Truppen in's Feld
als Ihr; Preuen erbaute und unterhlt 27 Festungen; Preuen giebt einen
Beitrag von 5 Millionen Gulden zum Bau der Bundesfestung Ulm; in
Preuen sind die edelsten Shne und die Blthe der ganzen Nation bereit,
sich beim ersten Kriegsruf an die Spitze der Landwehren zu stellen, um
ihren bedrohten deutschen Brdern zu Hilfe zu eilen: und Ihr wollt ihm
den Vorwurf machen, Euch im Stich zu lassen, whrend Ihr selbst in
trger Ruhe die Kreuzer berechnet, die es Euch kosten wrde, wenn Ihr
dieselben Anstrengungen machen solltet, die Euch wahrlich bei Eurer
politischen Lage mehr noth thun, als Preuen und sterreich; whrend ihr
engherzig, ja spiebrgerlich den Geldausfall herauscalculirt, den ein
feindlicher Einfall Euch mehr oder weniger kosten wrde, als ein hheres
Militairbudget, ohne dabei irgend auf die politischen und moralischen
Wirkungen eines solchen Einfalls Rcksicht zu nehmen; und whrend Ihr
unumwunden in Euren Kammern erklrt, absichtlich nicht mehr zu thun,
damit die grern deutschen Staaten nicht veranlat werden, Euch auf
Eure eigenen Hilfsmittel zu verweisen, und Euch weniger zu
untersttzen!! --

  [2]
             Einwohnerzahl.     Militairmacht.       Militairbudget.

  Preuen     14,907,091   176,719 stehendes Heer    23,721,000 Th.
                           154,193 Landwehr _I._     41,511,750 Th.
                          --------
                           330,912
                           121,000 Landwehr _II._
                          --------
                           451,912

  Wrttemberg  1,682,338   Contingent 13,955      132,372 Milt. Pensionen
                           Reserve     6,987    1,992,378
                                      ------    ---------
                                      20,942    2,124,750 fl.

Und sind die Bedenken, die Ihr zur Beschnigung Eurer Trgheit und
Knauserei in dieser Beziehung vorbringt, in Preuen in Erfllung
gegangen? Ist Preuen verarmt? Hat es keine Bauern und Brger, die das
Feld bauen und das Gewerbe treiben? Hat es keine Mnner der Kunst und
der Wissenschaft? Hat es bei den Ereignissen des Jahres 1831. weniger
Liebe fr sein Herrscherhaus bewiesen? Hat seine ganz nationale Armee
etwa gefhrliche liberale oder republikanische Ideen an den Tag gelegt,
die der Monarchie nachtheilig werden knnten? -- Ha! wahrlich, es kann
sich in allen diesen Dingen, trotz seines hohen Militairbudgets und
trotz seines Landwehrsystems dreist mit Euch messen!

Darum also, Ihr Regierungen, Stndeversammlungen und Stammgenossen des
sdwestlichen Deutschlands: wenn Ihr nicht beim ersten Anlauf des
mchtigen Nachbars ber den Haufen gerannt werden wollet; wenn Ihr den
Stand des Kriegers wirklich zu ehren und erheben beabsichtigt; wenn Ihr
wrdig seyn wollt, eine wirkliche Macht zu werden, ebenso wie es Preuen
gegenber den 4 andern europischen Gromchten durch mglichste
Entwickelung seiner kriegerischen Nationalkraft zu thun genthigt ist;
wenn Preuens, aus allen Klassen der Gesellschaft hervorgegangene
Krieger nicht mit Selbstgefhl auf Eure erkauften Einsteher blicken,
vielmehr Eure Reihen, als ganz ebenbrtig begren sollen, was sie mit
der lautersten, herzlichsten und uneigenntzigsten Gesinnung thun
werden: so zeigt, da Ihr vom Hchsten bis zum Niedrigsten bereit seid,
den Waffenrock zu tragen, und Gut und Blut fr den deutschen Namen daran
zu setzen; duldet nicht, da bei ausbrechendem Kampfe blos den
Proletariern die Vertheidigung des Vaterlandes berlassen bleibe; ruft
vielmehr Eure ganze kriegerische Nationalkraft auf; werft statt der
30,000 Mann des 8ten Armeekorps, bei dem Feuerschein des ersten
Kriegsfanals am Rhein, 90,000 Mann wohlbewaffnet, und wohlgebt dem
Feinde in den Schluchten des Schwarzwaldes entgegen; seid berzeugt, da
Preuens Heer diesen Entschlu mit lautem Jubel begren, ein neues
krftiges Band zwischen sich und Euch darin finden, und bereitwilligst
in den Tagen der Gefahr wie Brder an Eure Seite eilen werde; -- zgert
nicht damit, bis der Friedensschlaf Euch wieder ganz bermannt hat: es
handelt sich um Eure Ehre, Eure Selbststndigkeit, ja um Eure politische
Existenz in den Tagen der Gefahr!

       *       *       *       *       *

Was auch Wahres und Falsches, Richtiges und Unrichtiges in den
vorliegenden Bogen enthalten sein mge, der Verfasser wollte blos
darthun, da es im Interesse der sdwestlichen deutschen Staaten liege

a) die Militairpflicht zu einer persnlichen, nicht mit Gelde
abzukaufenden, zu machen;

b) Mglichst viel junge Leute zum Waffendienst auszubilden.

c) Die so geschaffene Volksbewaffnung schon im Frieden vollstndig zu
organisiren und in bung zu erhalten.

Hat der Verfasser diesen Zweck erreicht, so giebt er alle Details des
vorstehenden Aufsatzes bereitwilligst preis, und berlt die Maasregeln
zur Ausfhrung sehr gern besser Unterrichteten und mit den
Landes-Verhltnissen Vertrauteren; fgt indessen im Nachstehenden die
Grundzge eines nach seiner Ansicht anzuordnenden Systems allgemeiner
Volksbewaffnung bei:

Jeder waffenfhige Mann ist dienstpflichtig vom 19. Jahre an. Eine
Stellvertretung ist unzulig.

Die bung im Waffendienst macht einen Bestandtheil der Volksschulbildung
aus.

Jeder, der sich selbst ausrstet und bereits in den Waffen gebt ist,
kann sich den Truppentheil whlen, dient 1 Jahr im stehenden Heere und
zwar  Jahr im angestrengten Dienst ohne Unterschied und sonstige
Begnstigung gegen die brige Mannschaft.

Wer sich nicht selbst ausrstet, dient wenigstens ebenso lange, darf
sich den Truppentheil nicht beliebig whlen und wird aus der Linie nach
2 Jahren entlassen, wenn der Etat nicht frher durch andern Zuwachs
gedeckt ist.

Die lngste Dienstzeit im Frieden betrgt hiernach in der Linie 2 Jahre.
Bis zum 25. Jahr bleibt jeder fr den Fall eines Kriegs zum Dienst in
der Linie verpflichtet, und mu bis dahin auch noch jhrlich 14 Tage an
deren bungen Theil nehmen.

Bei jedem Truppentheil wird ein Cadre von Leuten mit lngerer Dienstzeit
und freiwilliger Capitulation gebildet.

Vom 25ten bis zum 32ten Jahre tritt die Dienstpflicht in der Landwehr
ein.

Im Frieden darf jeder Landwehrmann nur alle 2 Jahre 14 Tage zu den
Waffenbungen herangezogen werden.

Die Landwehr ist auch zum Dienst auerhalb des Landes verpflichtet.

Vom 32. bis 50. Jahr tritt die Dienstpflicht in der Brgerwehr ein.

Die Landwehrmnner knnen, wenn sie es wollen, in der Linie fort dienen,
und die Brgerwehrmnner ebenso in der Landwehr. Namentlich findet die
Anwendung auf die Unteroffiziere und Offiziere.

Zu Unteroffizieren und Offizieren knnen nur solche befrdert werden,
die den an sie gestellten wissenschaftlichen und moralischen
Anforderungen vor einer ernannten Prfungs-Commission gengen.

Die Unteroffiziere werden vom Regiments-Commandanten, die Offiziere vom
Landesherrn ernannt.

Jedoch mu bei den Erstern das Corps der Unteroffiziere bei Letztern das
Corps der Offiziere nichts gegen sie einzuwenden haben, und deren
Erklrung abgefordert werden.

Diese Corps whlen unter den Bewerbern von gleichen Ansprchen.

Die Befrderung zu den weitern Offiziersgraden in der Linie und Landwehr
erfolgt abwechselnd: einmal nach dem Dienstalter, einmal durch Wahl der
Offiziers-Corps, einmal durch Ernennung Seitens des Landesherrn unter
den ltesten der vorhergehenden Dienstcharge.




Anmerkungen zur Transkription: Die Umlaute Ae, Oe und Ue wurden durch ,
,  ersetzt. Die Fraktur-Ligatur fr u.s.w. wurde durch u.s.w.
ersetzt. Kleinere Unregelmigkeiten in der Schreibweise wurden
beibehalten. Die nachfolgende Tabelle enthlt eine Auflistung aller
gegenber dem Originaltext vorgenommenen Korrekturen.

Transcriber's Note: The Umlauts Ae, Oe and Ue have been replaced by ,
, . The ligature for "u.s.w." has been replaced by "u.s.w." Minor
spelling inconsistencies have been maintained. The table below lists all
corrections applied to the original text.

S. 1: Oberstlieutnant -> Oberstlieutenant
S. 4: greren Abtheilungen nnd ausserdem -> und
S. 4: etwa 90000 Mann -> 90,000
S. 4: nur etwa 35000 -> 35,000
S. 6: Frst W. Raziwill -> Radziwill
S. 9: Entstehung der preuichen Landwehr -> preuischen
S. 14: den deutschen Grosmchten -> Gromchten
S. 15: als Preuen und streich -> sterreich
S. 16: mit den Landes-Verhltnissen Vertauteren -> Vertrauteren





End of the Project Gutenberg EBook of ber allgemeine Landesbewaffnung, by 
Moritz von Prittwitz

*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK BER ALLGEMEINE LANDESBEWAFFNUNG ***

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